| 1. |
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge
die mit der HOBEG Hotel-Betriebs-Gesellschaft mbH ( Hotel Deichgraf)
abgeschlossen werden. Andere AGB als die der HOBEG Hotel-Betriebs-Gesellschaft
mbH werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die HOBEG Hotel-Betriebs-Gesellschaft
mbH diesen nicht ausdrücklich widerspricht. |
| 2. |
Preise können nach Vertragsschluss dann modifiziert werden, wenn der Zeitraum
zwischen Vertragsschluss und der Erbringung der Leistung mehr als vier Monate
beträgt. In diesem Fall ist eine entsprechende Preiserhöhung zulässig, wenn
die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöht wird oder im Hotel- und Gaststättenbereich
Kostensteigerungen eingetreten sind. Beträgt die Preiserhöhung über 5 %
des vereinbarten Preises, ist der Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. |
| 3. |
Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter
Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar
sein, wird sich die HOBEG Hotel-Betriebs-Gesellschaft mbH bemühen, gleichwertigen
Ersatz im Hause Deichgraf oder in anderen Objekten zur Verfügung zu stellen.
Der Vertragspartner hat ggf. zu diesem Zweck eine angemessene Wartezeit
in Kauf zu nehmen. |
| 4. |
Reservierungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Der Vertrag kann
grundsätzlich nicht einseitig gelöst werden. Ein Rücktritt kann grundsätzlich
nur im Einverständnis mit der HOBEG Hotel-Betriebs-Gesellschaft mbH und
unter Berücksichtigung der Regelungen in Ziffer I.8. dieser AGB erfolgen.
Die HOBEG Hotel-Betriebs-Gesellschaft mbH kann jegliche Bestellannahme,
Reservierung oder solche Leistungen, die erst in zeitlichem Abstand zu dem
zugrundeliegenden Vertragsschluss zu erbringen sind, von der teilweisen
Begleichung der im Hinblick auf die Leistungserbringung geschuldeten Beträge
abhängig machen. Reservierte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 15 Uhr
des Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit
vereinbart wurde, behält sich die HOBEG Hotel-Betriebs-Gesellschaft mbH
das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben. Am
Abreisetag sind die Zimmer, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart
wurde, bis 11 Uhr zu räumen. Reservierte Funktionsräume stehen dem Vertragspartner
nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme
der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen
Zustimmung der Veranstaltungsabteilung. |
| 5. |
Eine ausdrücklich als solche bezeichnete unverbindliche Option ist bis spätestens
42 Kalendertage vor dem Ankunftstag verbindlich auszuüben oder zurückzugeben.
Ausgeübte Optionen werden wie feste Reservierungen behandelt. Die HOBEG
Hotel-Betriebs-Gesellschaft mbH ist ohne rechtzeitige verbindliche Ausübung
der Option berechtigt, die freigehaltene Leistung anderweitig zu vergeben. |
| 6. |
Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter oder bestellt er zu Lasten
eines anderen, so haften beide als Gesamtschuldner. |
| 7. |
Rechnungen sind grundsätzlich sofort nach Erhalt und ohne Abzug von Skonto
fällig. Wenn der Rechnungsbetrag mehrerer Einzelrechnungen € 250,- übersteigt,
kann auf Anfrage des Vertragspartners eine Gesamtrechnung erstellt werden.
Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der Verpflichtung
zur fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Bei Zahlungsverzug ist
die HOBEG Hotel-Betriebs-Gesellschaft mbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe
von 5 % über dem am Fälligkeitstage geltenden Basiszinssatz zu berechnen,
wenn nicht ein Verzugsschaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Der Vertragspartner
kann mit Gegenforderungen gegen die HOBEG Hotel-Betriebs-Gesellschaft mbH
nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt sind. Der Zahlungsverzug auch nur einer Rechnung berechtigt
die HOBEG Hotel-Betriebs-Gesellschaft mbH, alle weiteren und zukünftigen
Leistungen für den Kunden in allen Betrieben einzustellen bzw. von einer
Vorauszahlung in Höhe von 100 % abhängig zu machen. Die HOBEG Hotel-Betriebs-Gesellschaft
mbH entscheidet darüber ohne Ankündigung. Bei einer Gesamtreservierung über
mehr als 10 Übernachtungen behält sich die HOBEG Hotel-Betriebs-Gesellschaft
mbH vor, eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % der bestellten Leistungen,
wenn der Kunde seinen Wohn- oder Firmensitz im Ausland hat, in Höhe von
100 % der bestellten Leistungen zu fordern. Dieser Betrag ist 14 Kalendertage
vor Anreise fällig. |
| 8. |
Nimmt ein Kunde vertragliche Leistungen, die er im voraus bestellt oder
reserviert hat, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises
in folgender Höhe verpflichtet:
- für eine Stornierung zwischen dem 42. und dem 15. Kalendertag vor
dem vereinbarten Leistungszeitraum werden 30 % der bestellten Leistungen,
- für eine Stornierung zwischen dem 15. und 8. Kalendertag vor dem vereinbarten
Leistungszeitraum werden 60 % der bestellten Leistungen,
- für eine Stornierung nach dem 8. Kalendertag vor dem vereinbarten
Leistungszeitraum werden 100 % der bestellten Leistungen,
bezogen auf den vereinbarten Preis der bestellten Leistungen, fällig. Stornierungsgebühren
werden um den Betrag der Logis vermindert, die durch die Weitervermietung
der stornierten Zimmer zum erstellten Termin erzielt werden können. Ist
die bestellte Leistung teilbar und nur ein Teil der Leistung nicht abgenommen,
so werden die Stornokosten nach Maßgabe der Abstufung des vorstehenden Absatzes
auf der Basis des auf diesen Leistungsteil entfallenden Betrages der bestellten
Leistung fällig. Der Nachweis höherer ersparter Aufwendungen durch den Vertragspartner
bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt. Für Veränderungen der Teilnehmeranzahl
gilt Ziff. II.2. dieser AGB. |
| 9. |
Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Hotels,
in den technischen Einrichtungen und in den Konferenzsälen und Clubräumen
des Hotels hinterlassen werden, gelten nicht als eingebracht, wenn sie nicht
ausdrücklich von einer dazu berechtigten Person in Obhut genommen wurden.
Wertgegenstände wie Schmuck, Pelzmäntel und Geld sind an der Rezeption zu
hinterlegen. Zu diesem Zweck ist ein besonderer Aufbewahrungsvertrag mit
einer dazu berechtigten Person abzuschließen. Für nicht hinterlegte Wertgegenstände
ist die Haftung ausgeschlossen. In Zimmern erstreckt sich eine Haftung darüber
hinaus nur auf diejenigen Gegenstände und Materialien, die von dem aus dem
Beherbergungsvertrag Berechtigten eingebracht wurden. Der Haftungsumfang
der HOBEG Hotel-Betriebs-Gesellschaft mbH bei eingebrachten Gegenständen
und Materialien ist außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf maximal
€ 3.000,- begrenzt. |
| 10. |
In den öffentlich zugänglichen Bereichen des Hotels ist das Verzehren von
mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt. |
| 11. |
Wird durch einen Vertragspartner der Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit
der HOBEG Hotel-Betriebs-Gesellschaft mbH oder deren Gäste gefährdet, so
kann sich die HOBEG Hotel-Betriebs-Gesellschaft mbH vom Vertrag lösen. Dies
gilt auch im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher
und unverschuldeter Umstände, wenn dadurch die Leistung der HOBEG Hotel-Betriebs-Gesellschaft
mbH unmöglich, unzumutbar oder für den Vertragspartner ohne Interesse ist. |
| 12. |
Ist im Rahmen von Veranstaltungen der Veranstalter eine politische, religiöse
oder weltanschauliche Gruppierung, so bedarf die Wirksamkeit des Vertrages
zusätzlich der Genehmigung durch die Hotelleitung. Verschweigt der Veranstalter
gegenüber der HOBEG Hotel-Betriebs-Gesellschaft mbH, dass er eine politische,
religiöse oder weltanschauliche Gruppe repräsentiert, so ist der Vertrag
schwebend unwirksam. Wird die Genehmigung der Geschäftsleitung auch im Nachhinein
nicht erteilt, so ist der Vertrag unwirksam und die HOBEG Hotel-Betriebs-Gesellschaft
mbH zur Leistungsverweigerung berechtigt. In diesem Fall ist der Veranstalter
zum Ersatz aller im Vertrauen auf die Wirksamkeit des Vertrages von der
getätigten Aufwendungen verpflichtet. |
| 13. |
Die vertragliche Haftung der HOBEG Hotel-Betriebs-Gesellschaft mbH für bei
Abschluss des Vertrages vorhandene Mängel, die nicht infolge eines Umstandes
eingetreten sind, welchen die HOBEG Hotel-Betriebs-Gesellschaft mbH zu vertreten
hat, ist ausgeschlossen. |
| 14. |
Die HOBEG Hotel-Betriebs-Gesellschaft mbH ist zum Ersatz von Schäden -
gleich aus welchem Rechtsgrund - nur verpflichtet, soweit
- der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der HOBEG Hotel-Betriebs-Gesellschaft
mbH oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruht; oder
- die HOBEG Hotel-Betriebs-Gesellschaft mbH eine vertragswesentliche
Pflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen;
oder
- der Schaden auf einen von der HOBEG Hotel-Betriebs-Gesellschaft mbH
zu vertretenden Fall von Verzug oder Unmöglichkeit zurückzuführen ist;
oder
- der Schaden durch eine Versicherung abgedeckt werden kann, welche
die HOBEG Hotel-Betriebs-Gesellschaft mbH abgeschlossen hat oder zumutbar
hätte abschließen können; oder
- sich in dem Schaden eine typische Gefahr für Leben oder Gesundheit
realisiert.
Für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Verzug oder Unmöglichkeit
haftet die HOBEG Hotel-Betriebs-Gesellschaft mbH, soweit ihnen kein Vorsatz
und keine grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, nur für vorhersehbare und
unmittelbare Schäden. Soweit Schadensersatzansprüche nach den vorstehenden
Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt sind, umfasst dieser Ausschluss
oder die Beschränkung auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche
gegen Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der HOBEG Hotel-Betriebs-Gesellschaft
mbH. Unberührt von vorstehenden Regelungen bleibt die Haftung für eingebrachte
Sachen. Näheres hierzu regelt Ziff. I.9. dieser AGB. |
| 15. |
Der Vertragspartner ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich, spätestens
bei Abreise im Hotel anzuzeigen. Ansprüche des Vertragspartners sind innerhalb
eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistungserbringung
gegenüber der HOBEG Hotel-Betriebs-Gesellschaft mbH geltend zu machen. Nach
Ablauf der Frist kann der Vertragspartner Ansprüche nur geltend machen,
wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Ansprüche des Vertragspartners verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung
beginnt mit dem Kalendertage, an dem die Leistungserbringung nach dem Vertrage
beendet werden sollte. Hat der Vertragspartner Ansprüche bei der HOBEG Hotel-Betriebs-Gesellschaft
mbH geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Kalendertage gehemmt,
an dem die HOBEG Hotel-Betriebs-Gesellschaft mbH die Ansprüche schriftlich
zurückweist. |
| 16. |
Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis
ergebenden Streitigkeiten ist Cuxhaven. |
| 17. |
Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen
oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das
gleiche gilt für den Verzicht auf die Schrifterfordernis. |
| |
| II. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen (Seminare,
Konferenzen und Bankette) |
| 1. |
Reservierungen für Veranstaltungen werden für die HOBEG Hotel-Betriebs-Gesellschaft
mbH erst verbindlich, wenn der Veranstalter die ihm von der HOBEG Hotel-Betriebs-Gesellschaft
mbH übersandte Auftragsbestätigung unterschreibt und diese innerhalb der
gesetzten Frist bei der HOBEG Hotel-Betriebs-Gesellschaft mbH eingeht. |
| 2. |
Sollte die Teilnehmerzahl von der ursprünglich reservierten Anzahl um mehr
als 10 % verringert sein, werden von der HOBEG Hotel-Betriebs-Gesellschaft
mbH 90 % der ursprünglich reservierten Teilnehmeranzahl aller gebuchten
Leistungen in Rechnung gestellt. Diese Regelung gilt, sobald die Auftragsbestätigung
unterschrieben bei der HOBEG Hotel-Betriebs-Gesellschaft mbH eingegangen
ist. Außerdem behält sich die HOBEG Hotel-Betriebs-Gesellschaft mbH eine
einseitige Auflösung des Vertrages vor. Im Fall der Überschreitung der Teilnehmerzahl
hat der Veranstalter der HOBEG Hotel-Betriebs-Gesellschaft mbH, die dadurch
entstehenden zusätzlichen Aufwendungen gesondert zu vergüten. Ein der veränderten
Personenanzahl entsprechend größerer Raum ist nur nach Absprache mit der
HOBEG Hotel-Betriebs-Gesellschaft mbH möglich, ein Anspruch besteht jedoch
nicht. Bei Stornierungen von Veranstaltungen gilt Ziff. I.8. dieser AGB
entsprechend. |
| 3. |
Der Veranstalter darf, wenn diese nicht Gegenstand der Veranstaltung sind
und Demonstrationszwecken dienen, Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen
grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (nationale Spezialitäten,
koscheres Essen, usw.) kann eine abweichende Vereinbarung schriftlich getroffen
werden. In diesen Fällen wird eine der Höhe nach in der Vereinbarung zu
bestimmende Servicegebühr bzw. ein Korkgeld berechnet. |
| 4. |
Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne
vorherige schriftliche Zustimmung der HOBEG Hotel-Betriebs-Gesellschaft
mbH untersagt. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars, die
bei Auf- oder Abbau, sowie während der Veranstaltung durch Veranstaltungsteilnehmer
bzw. Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn
selbst verursacht wurden und von der HOBEG Hotel-Betriebs-Gesellschaft mbH
nicht zu vertreten sind, haftet der Veranstalter. Dem Veranstalter wird
empfohlen, eine Versicherung für Schäden, die die HOBEG Hotel-Betriebs-Gesellschaft
mbH nicht zu vertreten hat, abzuschließen. |
| 5. |
Wird im Rahmen der Veranstaltung Musik benutzt, so hat der Veranstalter die
Veranstaltung erforderlichenfalls bei der GEMA anzumelden. Die HOBEG Hotel-Betriebs-Gesellschaft
mbH wird vom Veranstalter hinsichtlich aller Forderungen, die aus der unerlaubten
Nutzung der Rechte der GEMA oder Dritter entstanden sind, freigestellt. |
| 6. |
Reservierungen sind für die HOBEG Hotel-Betriebs-Gesellschaft mbH grundsätzlich
erst nach Anzahlung von 30 % des vereinbarten Rechnungsbetrages, zahlbar
14 Kalendertage vorher, durch den Veranstalter, verbindlich. Bei Rechnungsbeträgen
bis zu € 250,- ist der gesamte Rechnungsbetrag bereits bei Reservierung
vollständig fällig. Eine Abweichung von dieser Regelung bedarf der schriftlichen
Zustimmung der HOBEG Hotel-Betriebs-Gesellschaft mbH. Für Stornierungen
gilt Ziff. I.8. dieser AGB entsprechend. Die Anzahlung wird von der HOBEG
Hotel-Betriebs-Gesellschaft mbH im Falle einer Stornierung mit den Stornierungsgebühren
verrechnet. |
| 7. |
Die Größe des Seminarraumes richtet sich nach der in der Auftragsbestätigung
vereinbarten Teilnehmeranzahl. Als Richtwert dienen hier für Veranstaltungen
mit Seminarcharakter (Tische und Stühle) ca. 3 qm pro Teilnehmer. Dieser
Richtwert gilt nicht für Ausstellungen, Präsentationen, Vorträge und ähnliche
Veranstaltungen. |
| 8. |
Die Veröffentlichung des Namens der HOBEG Hotel-Betriebs-Gesellschaft mbH
oder des Restaurants, in welchem die Veranstaltung stattfindet, ist nur
zulässig, soweit ein Vertreter der HOBEG Hotel-Betriebs-Gesellschaft mbH
schriftlich zustimmt. Ausgenommen hiervon ist die Veröffentlichung des Hotelnamens
zum Zwecke der Angabe des Veranstaltungsortes und einer etwaigen Wegbeschreibung,
soweit es sich nicht um eine Veröffentlichung in Medien handelt, die einer
unbegrenzten Anzahl von Personen zugänglich sind und soweit der Hotelname
gegenüber dem übrigen Text nicht besonders hervorgehoben wird. |
| |
| III. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Gruppen |
| 1. |
Gruppen im Sinne dieser AGB sind Reisegruppen mit einer Mindestzahl von gebuchten
9 Personen, es erfolgt gemeinsame An- und Abreise. Es wird nur eine Gesamtrechnung
erstellt und dem Reiseleiter übergeben. Für eine Gruppe mit weniger als
9 Personen gelten die Preise für Einzelreisende. Ein Anspruch auf Gewährung
von Gruppenpreisen besteht nicht; aufgrund individueller Vereinbarung können
je nach Verfügbarkeit und Nachfrage Gruppenpreise gewährt werden. |
| 2. |
Reservierungen sind schriftlich zu bestätigen:
- Seriengruppen werden mit Unterschrift des Vertrages bestätigt.
- Punktuelle Gruppen werden 42 Kalendertage vor Ankunft der jeweiligen Gruppe bestätigt.
Die endgültige Namensliste der Mitglieder der jeweiligen Gruppe muss dem Hotel bis 14
Kalendertage vor Ankunft mitgeteilt werden. |
| 3. |
Das Hotel übersendet dem Veranstalter eine Reservierungsbestätigung mit den
wesentlichen Bestandteilen der aufgenommenen Reservierung und Angaben zum
Check-in sowie zu den Zahlungsbedingungen. |
| 4. |
Anzahl und Storni
| a) |
Seriengruppen |
| |
Die Vorauszahlung beläuft sich auf den Betrag, der den Übernachtungskosten
eines durchschnittlichen Aufenthaltes entspricht. Dieser Betrag ist
14 Kalendertage vor der ersten Anreise fällig und wird mit dem letzten
Aufenthalt der Serie verrechnet. |
| b) |
Punktuelle Gruppen |
| |
Reservierungen sind für die HOBEG Hotel-Betriebs-Gesellschaft mbH
Hotels erst nach Anzahlung von 50 % und 42 Kalendertage vor Ankunft
der Gruppe, wenn der Veranstalter seinen Wohn- oder Firmensitz im
Ausland hat, nach Anzahlung von 100 % und 42 Kalendertage vor Ankunft
der Gruppe, verbindlich. Diese Anzahlung wird vom Hotel im Falle einer
Stornierung einbehalten, wenn die Stornierung innerhalb von 42 Kalendertagen
vor Ankunft der Gruppe erfolgt.
Bei Stornierungen für Gruppen gilt ansonsten Punkt I.8. dieser AGB
entsprechend. |
|
| 5. |
Rechnungsstellung für Punktuelle Gruppen
Die Rechnungen sind in Euro vier Kalendertage vor Anreise der Gruppe per
Banküberweisung bzw. durch gedeckten Bankscheck oder in bar bei Anreise
der Gruppe zahlbar, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde. |
| 6. |
Alle neben den üblichen Vertragsleistungen bestehenden Kosten wie Telefon,
Bar, etc., soweit es im Vertrag nicht anders geregelt ist, sind bei Abreise
von jedem Teilnehmer selbst zu bezahlen. Im Falle der Nichtzahlung durch
die einzelnen Teilnehmer haftet der Veranstalter. |